Serverprobleme: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab
Der Onlinezwang bei Spielen ist Verbrauchern seit Langem ein Dorn im Auge. Wenn das Spiel aufgrund dieser Tatsache nicht einmal richtig funktionieren möchte, hebt das die Diskussionen allerdings auf eine neue Ebene. So kam es, dass sich viele Käufer von 'Diablo 3' aufgrund der zunächst anhaltenden Serverprobleme (bspw. des bekannten Fehlers 37, welcher das Einloggen auf einem Server unmöglich macht) ausgenommen fühlten und lautstark gegen unzureichenden Bedingungen protestierten.
Die Proteste scheinen von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhört worden zu sein. Der hat den Fall 'Diablo 3' geprüft und Activision Blizzard wegen der nicht ausreichenden technischen Infrastruktur eine Abmahnung erteilt. „Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale (via GamesMarkt).
Der Publisher habe es versäumt, auf der Packung des Spieles ausreichend auf den Internetzwang und die Verbindung zu einem Battle.net-Account hinzuweisen. Nun ist der Entwickler dazu verpflichtet, bis zum 13. Juli 2012 eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und dafür zu sorgen, dass diese Fehler in Zukunft nicht mehr auftreten.
Der vzbv konnte Electronic Arts zuletzt im Mai zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bewegen, die den Spielehersteller künftig dazu verpflichtet, seine Spieleverpackungen mit Informationen über einen erforderlichen Internetzugang und potentielle Zusatzsoftware wie Origin auszustatten. Damals hatte der vzbz der Aktion Signalwirkung konstatiert.
Wegen eines potentiellen Verstoßes gegen Handelsgesetze wurden Anfang Juni die Büros von Blizzard in Seoul, Südkorea, untersucht. Dort prüft die koreanische Handelskommission Vorwürfe, nach denen der kalifornische Entwickler gegen Handelsgesetze verstieß, weil Tausende Spieler das Launch-Event in Soul besuchten, später jedoch nicht spielen konnten und Blizzard ihnen daraufhin die Erstattung des Kaufpreises verweigerte. Der Online-Zwang in Kombination mit überfüllten Servern führte zu ausgesperrten Spielern. Seit dem Launch des Spiels am 15. Mai mussten Spieler immer wieder eine Zwangspause einlegen, weil Blizzard Wartungsarbeiten durchgeführt hatte oder die Server ausgelastet waren.















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Diablo 3