Verbraucherschützer: Blizzards Schonfrist endet

 
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Blizzard eine letzte Frist eingeräumt, zu den Problemen rund um den Launch von Diablo 3 Stellung zu nehmen. Der Publisher hatte es zuletzt versäumt, wie von dem vzbv gefordert, bis zum 13. Juli 2012 eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und dafür zu sorgen, dass entsprechende Fehler in Zukunft nicht mehr auftreten, sowie die Spieleverpackung zu überarbeiten. Nachdem Blizzard dem Bundesverband kürzlich ein inhaltlich unbekanntes Statement hat zukommen lassen, bezeichnete dieser es offensichtlich als unzureichend. Am Freitag ist Stichtag für Blizzard, bevor der vzbv den juristischen Weg in Erwägung zieht.

Der vzbv hatte den Fall Diablo 3 in den vergangenen Monaten geprüft und Activision Blizzard Mitte Juni wegen der nicht ausreichenden technischen Infrastruktur eine Abmahnung erteilt. „Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten“, lautete die damalige Begründung. Der Publisher habe es zudem versäumt, auf der Packung des Spieles ausreichend auf den Internetzwang und die Verbindung zu einem Battle.net-Account hinzuweisen.

Der vzbv will den Kaliforniern bis kommenden Freitag Zeit geben, sich entsprechend zu den Vorfällen zu äußern. „Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen", zitieren die Kollegen von der PC Games den Bundesverband.